Ich bin als selbständige Tagespflegeperson tätig und schließe mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab, in dem alle Rahmenbedingungen geregelt sind.
Die Betreuung wird vom Landkreis Karlsruhe (Jugendamt) und von der Stadt Kraichtal (mit Platzpauschalen) bezuschusst. Hierfür ist ein Antrag zur Kostenübernahme durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe nötig, den wir gemeinsam ausfüllen werden.
Je nach Haushaltseinkommen und Betreuungsumfang setzt das Jugendamt die Beteiligungskosten der Eltern fest.
Einige Beispiele für die Höhe der von den Eltern zu zahlenden Monatsbeiträge finden Sie hier.
Auch die Kosten für die Eingewöhnungszeit werden für bis zu 30 Stunden durch das Jugendamt übernommen.
Darüber hinaus erbitte ich von den Eltern einen Unkostenbeitrag, der direkt an mich zu zahlen ist. Näheres zum Unkostenbeitrag finden Sie ebenfalls hier.
Alle Elternbeiträge können als Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Von den Tageskindern mitgebracht werden sollte:
Änderungen vorbehalten