ELTERNBEITRAG AN DIE WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE
Der monatliche Elternbeitrag für Kinder unter 3 Jahren beträgt
zum Beispiel bei
bis zu 17 Wochenstunden 0.- € bei einem Haushaltseinkommen bis zu
2.000 € / 2.532 € *
36,- € bei einem Haushaltseinkommen von
2.500 € / 3.032 € *
54,- € bei einem Haushaltseinkommen von
3.000 € / 3.532 € *
89,- € bei einem Haushaltseinkommen über
3.600 € / 4.132 € *
17,5 bis 28,5 Wochenstd. 18,- € bei einem Haushaltseinkommen von
2.000 € /
2.532 € *
72,- € bei einem Haushaltseinkommen von
2.500 € / 3.032 € *
107,- € bei einem Haushaltseinkommen von
3.000 € / 3.532 € *
179,- € bei einem Haushaltseinkommen über
3.600 € / 4.132 € *
29 bis 40 Wochenstd. 27,- € bei einem Haushaltseinkommen von
2.000 € /
2.532 € *
107,- € bei einem Haushaltseinkommen von
2.500 € / 3.032 € *
161,- € bei einem Haushaltseinkommen von
3.000 € / 3.532 € *
268,- € bei einem Haushaltseinkommen über
3.600 € / 4.132 € *
* Der erste Wert gilt für Alleinerziehende mit 1 Kind / der zweite Wert für Paar mit 1 Kind (für jedes weitere Kind zuzüglich 532 € Freibetrag).
Als Haushaltseinkommen gilt das Netto-Einkommen aller Haushaltsangehöriger zuzüglich Kindergeld und Unterhaltsleistungen.
Bis zu 30 Stunden wöchentliche Betreuung wird für 1- bis unter 3-jährige Kinder über die Wirtschaftliche Jugendhilfe ohne Nachweis einer gleichzeitigen Erwerbstätigkeit übernommen.
Bei mehr als 30 Wochenstunden und bei Kindern unter einem Jahr muss der Bedarf (z. B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Pflege von Angehörigen, Erkrankung etc.) gegenüber dem Kostenträger nachgewiesen werden.
ZUSÄTZLICHER UNKOSTENBEITRAG
Darüber hinaus erbitte ich einen Zusatzbeitrag, der direkt an mich zu zahlen ist. Dieser beträgt monatlich
30,- € bei 2 Wochentagen
40,- € bei 3 Wochentagen
50,- € bei 4 Wochentagen
Hinweis
Die genannten Zahlen sind Beispiele, die der aktuellen "Kostenbeitragstabelle Tagespflege ab 01.08.2019" des Landkreises Karlsruhe unter Berücksichtigung von 28 Schließtagen/Jahr entnommen wurden. Sie sind ohne Gewähr.
Genaue Informationen über die Voraussetzungen und die Beantragung der Zuschüsse erteilt das Landratsamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe.